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Umweltplakette

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Gast-Franka 2010-02-06 21:32:44

Umweltplakette

Ich will demnächst unter Polizeibeobachtung mit nem Unimog und Wagen in berlin durch die Umweltzone bretzeln. Aufgrund der zu erwartenden Observation geht das schlecht zu geeigneten uhrzeiten. Das Ding hat weder Land-,noch Forstwirtschaft und is auch offiziell kein Oldtimer. Das einzige womit ich wedeln könnte wär ne Schaustellergewerbekarte allerdings ist das Ding auch nicht von mir. weis da wer ne lösung zu? Krieg ich da ne Sondergenehmigung?

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Gast-vh 2010-02-06 22:17:00

Umweltplakette

Das klingt wie das Drehbuch zu einen no-Budget Film, mach doch ein Kunsthappening draus.

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Woruman 2010-02-07 01:17:56

Umweltplakette

Hab da selbst keine große Ahnung von, aber nur mal so n Gedanke:   Was ist denn, wenn das Fahrzeug gar nicht selbst an ist und von nem genehmigten Fahrzeug geschleppt wird? Gillt das dann immernoch, oder wird das Fahrzeug dann schadstoffmäßig als Hänger eingestuft?   Ansonsten riskierst du doch sowieso "nur" 40€ Busgeld und 1 Punkt in Flensburg, oder?   Steffen

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Gast-plattfuß 2010-02-07 02:39:17

Umweltplakette

so, hab mal google befragt und folgendes resultat auf umwelt-plakette.de gefunden:   zitat:   "Mit Ausnahmegenehmigungen sollen betriebsgefährdende Härten durch die Fahrverbote in der Umweltzone vermieden werden. Für den Wirtschaftsverkehr werden drei Fallgruppen - Sonderfahrzeuge, Fahrzeugparks und Härtefälle - unterschieden.   Sonderfahrzeuge in der Wirtschaft   Gewerbetreibende und Unternehmer, die auf Fahrzeuge mit besonderen Eigenschaften, Einrichtungen oder Umbauten angewiesen sind, können bei fehlender Nachrüstbarkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Kennzeichen dieser Sonderfahrzeuge sind hohe Anschaffungskosten im Vergleich zu ähnlich großen Serienfahrzeugen und geringen Fahrleistungen oder eine originelle Geschäftsidee. Dazu zählen z.B.:   Schwerlasttransporter, Zugmaschinen von Schaustellern, als Arbeitsstätten benutzte Fahrzeuge mit aufwändigen, festen Auf- und Einbauten, z.B. spezielle Verkaufsfahrzeuge für den Wochenmarkt, "Trabis" für Hochzeits- oder Stadtrundfahrten, die keinen Oldtimer-Status haben.   Nicht unter diese Fallgruppe fallen dagegen Fahrzeuge mit höheren Fahrleistungen, die überwiegend für den Lieferverkehr eingesetzt werden, z.B. Kühlfahrzeuge.   Die Ausnahmegenehmigung für diese Fahrzeuge wird allerdings mit der Verpflichtung verbunden, den Schadstoffausstoß soweit zu mindern, wie es derzeit mit marktüblichen Techniken möglich ist. So gibt es z. B. für Trabis einen ungeregelten Katalysator. Damit wird zwar nicht die erforderliche Plakette erreicht, aber doch der Schadstoffausstoß merklich reduziert.     Ausnahmegenehmigungen im Härtefall   Ausnahmegenehmigungen sind außerdem zur Vermeidung von Härtefällen, also wenn die Existenz des Betriebes durch das Fahrverbot gefährdet ist, möglich. Eine solche Ausnahmegenehmigung kann bis zu einer Dauer von 18 Monaten erteilt werden. Damit steht dem Unternehmer eine längere Übergangsfrist zur Beschaffung geeigneter Fahrzeuge zur Verfügung.   Für eine solche Ausnahmegenehmigung muss zusätzlich zu den oben genannten Grundvoraussetzungen begründet werden, weshalb der Betrieb auf die Nutzung des Fahrzeuges in der Umweltzone angewiesen ist und ein überwiegendes, nicht aufschiebbares privates oder öffentliches Interesse an einer Einzelausnahme vom Fahrverbot besteht. Letzteres wird bei Betrieben mit Sitz in der Umweltzone vor dem 01.03.2007 und bei Lieferverkehr in die Umweltzone unterstellt.   Ein solches Interesse kann jedoch nicht angenommen werden bei Taxen, Fahrzeugen von Gesundheits-, Pflege- und Notdiensten (z.B. Aufzugs-, Schlüssel- und Tiernotdienste), sowie bei Fahrzeugen von Behörden und des öffentlichen Personennahverkehrs. Auf diese Fahrzeuge findet die Härtefallregelung keine Anwendung.   Wie lange gilt die Ausnahmegenehmigung?   Die Ausnahmegenehmigung ist befristet und nicht beliebig erneuerbar. Eine Übersicht gibt die folgende Tabelle:   FALLGRUPPEN maximale DAUER   Allgemein   Bei Verzögerung der Nachrüstung bzw. Ersatzbeschaffung bis zum voraussichtlichen Eintritt der Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung, längstens 18 Monate   Private Fahrten   Schwerbehinderte mit Merkzeichen "G" Inhaber von EU-Parkausweis für Gleichgestellte 18 Monate, aber höchstens bis zum Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises Berufspendler längstens 18 Monate   Wirtschaftsverkehr   Sonderfahrzeuge:   Besondere Fahrzeuge für touristische Angebote 18 Monate, bei unveränderter Sachlage Verlängerung möglich   Sonderfahrzeuge:   Schwerlasttransporte, Zugmaschinen von Schaustellern, als Arbeitsstätte genutzte Fahrzeuge mit festen Auf-/Einbauten bis zum Zeitpunkt einer möglichen Nachrüstbarkeit, längstens 3 Jahre   Fahrzeugparks längstens 18 Monate   Härtefälle längstens 18 Monate   Wer kann einen Antrag stellen?   Einen Antrag kann nur der Fahrzeughalter stellen.   Ein Wohn- oder Betriebssitz innerhalb der Umweltzone ist nicht erforderlich. Auch wer in Berlin außerhalb der Umweltzone oder außerhalb Berlins seinen Wohn- oder Betriebssitz hat, kann eine Ausnahmegenehmigung erhalten.   Wo muss ich den Antrag stellen?   Die Ausnahmegenehmigung wird von den Straßenverkehrsbehörden der Bezirke erteilt, die in der Umweltzone liegen. Dies sind folgende Bezirke:   Charlottenburg-Wilmersdorf Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr Umweltamt, Straßenverkehrsbehörde Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Tel.: 9029-14545 Friedrichshain-Kreuzberg Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Yorckstr. 4-11 10965 Berlin Tel.: 90298-2247 "   demnach müßte das irgendwie als fuhrgewerbe verpackt werden oder im zusammenspiel mit schaustellerei. muß eben detailliert beim amt in erfahrung gebracht werden.   unter dem aspekt wäre sicher ein werkstattfahrzeug mit (lediglich) pennplatz eine sicherere möglichkeit als womo. neulich sah ich einen kurzen film im rahmen der ruhr2010-propagangda, bei dem auch ein fotograf geschildert wurde, der als mega-stativ eine alte drehleiter (auf rundhauber-basis) benutzt und zu meinem verwundern damit lustig durch die umweltzonen des ruhrgebiets kutschierte. das wäre demnach auch eine originelle geschäftsidee.    

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Gast-plattfuß 2010-02-07 02:47:00

Umweltplakette

ups, da ging es noch weiter:  ich zietiere o.g. quelle:   "Für Unternehmer gilt: Für die Wirtschaftsbetriebe zeigt sich der Senat ähnlich streng wie für die privaten Autofahrer. So dürfen zum Beispiel Schausteller ihre Wagen von alten Maschinen ziehen lassen oder Oldtimertaxis und Trabbi-Safaris mit Sondergenehmigung weiterarbeiten. Auch Schwerlasttransporte oder die Fahrten von Verkaufsmobilen etwa zu Wochenmärkten sind möglich, wenn die Halter eine Genehmigung beantragen. Dafür werden aber etwa für einen 7,5-Tonnen-Lkw Gebühren von insgesamt 432 Euro für neun Monate fällig. Halter gewerblich genutzter Pkws zahlen mindestens 150 Euro. Besitzt eine Firma einen Wagenpark mit mehr als vier Fahrzeugen, soll es eine Quotenregelung geben: Schafft ein Unternehmen besonders schadstoffarme Wagen der Klasse Euro 4 an, erhält es für eine bestimmte Anzahl seiner Schadstoff ausstoßenden Autos eine Ausnahmegenehmigung. Auch im Wirtschaftsverkehr dürfen Gewerbetreibende nachweisen, dass der Kauf eines neuen Fahrzeugs die wirtschaftliche Existenz vernichten würde. Keinen Anspruch auf eine Härtefallregelung haben aber Hebammen oder Ärzte, ebenso wenig wie die Wagen von Schlüssel- und anderen Notdiensten, Reisebusse und Taxen. Kein Pardon kennt die Umweltverwaltung auch für Fahrzeuge der BVG oder von Behörden. Sie alle müssen umgerüstet oder ersetzt werden."   im weiteren verlauf wird dann kritisiert, daß wirtschaftliche zumutbarkeit eine schwammige formulierung ist. in jedem fall wirst du wohl nicht drumherum kommen, die aktuellen regleungen udn ausnahmen bei der zuständigen bezirksabteilung zu erfragen, da obiger text nicht den aktuellen stand von febr. 2010 hat. für schausteller gibt es ausnahmegenehmigungen udn da du einmalig die tour machst, würde ich vor dem punkt in flensburg (und möglicher schikane) anfragen udn mich erstmal in leichtem optimismus üben.

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Woruman 2010-02-15 19:35:13

Umweltplakette

Bin grad zufällig auf Wikipedia darauf gestoßen, dass Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen sind, in Umweltzonen ungeingeschränkt durch Umweltplaketten einfahren dürfen. Du müsstest dazu dann also das Fahrzeug erst abmelden, ein Kurzzeitkennzeichen für 60€ + Versicherungsschutz für 5 Tage besorgen. Danach halt wieder anmelden mit deinem bisherigen Kennzeichen, falls vorhanden. Klingt alles sehr aufwändig, aber naja... wäre ne Möglichkeit.   Zitat aus Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29#Kurzzeitkennzeichen)   Kurzzeit-Kennzeichen   „Kurzzeitkennzeichen“ sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist §16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§47a StVZO) und HU (§29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.   wünsche dir viel Erfolg,   Steffen  

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Gast-Franka 2010-02-21 10:47:04

Umweltplakette

Allns schön und gutt. Aber: Mit kurzzeitkennzeichen darfste nix ziehen, weil das nur zur Überführung des Fahrzeuges gilt. Der andere Krims war bei Gewerblicher Nutzung. Beim Umziehen mehrerer Wagen mit ner ganz ordinären Zugi, die keiner Schaustellerin gehöhrt is das schon schwieriger. Hab das Gerücht gehöhrt, daß es Sondergenehmigungen für Umzüge geben soll. Eigentlich is das dann doch einer oda? Weis da wer was?

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Gast-Franka 2010-02-21 11:09:37

Umweltplakette

Noch ne Idee: Die Zugi wird offiziell an nen Mensch mit Forst-oder Landwirtschaft ausgeliehen. nur ob das dann mit dem Wagenziehen klappt? Zweifel über Zweifel. Dann hab ich noch gefunden, dass :"Generell kann jeder bei seiner zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wie dort in einer Einzelfallprüfung entschieden wird, können wir nicht beurteilen." Naja, gibt ja Mut zu hoffen, da die zuständigen mit ner geschickten Nervtaktik vielleicht zu soner 100 Eus teuren Sondergenehmigung genötigt werden können. Lustiges Detail: Wenn ich mit nem angemeldeten Laster ohne Plakette durch die Umweltzone will ist es eventuell billiger und stressfreier sich nen Überführungskennzeichen über das reguläre Kennzeichen zu hängen als sich ne Sondergenehmigung zu hohlen...

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Gast-werner 2010-02-21 11:24:00

Umweltplakette

Wo steht, daß mit Kurzzeitkennzeichen nicht gezogen werden darf ?   Was machen dann die Überführer, die auch Anhänger überführen ? Illegal fahren und trotzdem ihre roten Nummern bezahlen ? Da könnten sie sich das Geld doch sparen.   Ich meine, hier liegt eine Fehlinterpretation vor.

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Zem 2010-02-21 17:46:32

Umweltplakette

Moin,   Wenn das FZ geschleppt wird (nicht abschleppen) ist das Fahrzeug Zulassungsfrei und dementsprechend auch von der Umweltzone befreit. Abschleppunternehmen haben dafür eine passende Schleppgenehmigung!   Hab ich schon gemacht!   gruß     Hans

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Gast-Karsten (LG) 2010-02-21 21:43:25

Umweltplakette

Moin, Schleppgenehmigung kann auch Privatperson beantragen und erhalten. (Zulassungsstelle). Kostet geringe Gebühr und war jedenfalls vor paar Jahren problemlos zu erhalten. Im Gegensatz zum Abschlepp(eines Zugelassenen, fahruntüchtigen Fahrzeuges) braucht der Führer/ die Führerin des Zugfahrzeuges LKW-Anhänger-Fahrerlaubnis(CE bzw 2alt) und Steuerfrau/Mann hinten Fahrerlaubnis für das geschleppte Fahrzeug. Wichtig: Auch wenn PKW anderen PKW schleppt! Was man z.b. mit einer Privat-Schleppgenehmigung machen kann.   Gruß aus Lüneburg Karsten   Ps: Hi Franka, melde dich mal!

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Gast-Franka 2010-03-28 18:02:15

Umweltplakette

Überführungskennzeichen dienen der Überführung des Fahrzeuges und sonst nix. Das is keene Fehlinterbrettation. Da dürfen ne Fahrer_in drin sein, keine Ladung, keine Passagiere und kein Hänger. Nützt asuch nix, an den Hänger nen extra Kennzeichen dranzuhängen. Überland geht das normalerweise gut, in Berlin oder Hamburg kann ich das nicht entfehlen.

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Gast-Franka 2010-03-28 18:07:09

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Schleppen   Bis 50 km brauchst du keine Schleppgenehmigung, wenn du dich zu einer geeigneten Werkstatt bewegst. Da unsereins ja normalerweise nich den neuesten Golf sondern irgendwas ausgefallenes uraltes fährt können die 50 km problemlos ausgereitzt werden. Lustiges Detail: Fürs abschleppen gelten Sonderrechte bezüglich der Zuglänge. In Ausnahmefällen darfst du sogar mit nem Zug nen Zug abschleppen (Aber vorsicht am Kreisel!)   Franka

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Gast-Gringo 2010-03-31 19:56:06

Umweltplakette

Mit Kurzeitkennzeichen kann ich machen was ich will, nicht nur überführen. Hab auch schon an das Zugafahrzeug Kurzzeitkennzeichen geschraubt, Hänger dran, VW Bus oben drauf und quer durch Deutschland gefahren. Hat kein Mensch interessiert. Polizei hat mich sogar angehalten, haben nur geschaut ob Beleuchtung ok! Deshalb heißen sie auch Kurzzeitkennzeichen und nicht Überführungskennzeichen.

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