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Darf der PoliZist in den Wohnraum?
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Gast-Gast 2009-12-27 17:26:50
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten Zitathi wie ist das so? vorhin klopfts (steh aufm parkplatz 4 free) und mir schlappen 2 bullen in den wohnraum. hab nen koffer mit camingtür und keinen durchgang nach vorne. argument war eine fahrzeugkontrolle.. mich natürlich auch.. gibts da §paragrafen§ die mir helfen, mich schützen oder sind solche kontrollen nur für meinen schutz eingeführt worden? "ohne durchsuchungsbefehl" zählte nicht - ist scheinbar keine wohnung?! wer kann weiterhelfen? möglichst mit jura links oder so? hab nix gefunden
Sven 2009-12-27 17:35:10
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten Zitathier schrieb mal einer er sei als schausteller in seinem wagen gemeldet und durfte so sogar unkontrolliert über ne grenze. wenn du allerdings offiziell in irgend einer wohnung gemeldet bist wird es wohl schwierig zu argumentieren, dass der wagen dein wohnraum ist. (meine einschätzung ohne jurist zu sein)
Gast-Gast 2009-12-27 17:59:52
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten Zitatstimmt hab ich auch mal gelesen, find das thema aber nicht mehr :(
Gast-werner 2009-12-27 18:15:44
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten ZitatWeiß es rechtlich nicht, kenn ich aber nur so, daß die draußen bleiben. Muß natürlich rauskommen zum kontrolliert werden, Tür zuhauen vor der Nase würde wohl nach hinten losgehen. Hatte echt noch keine, die einfach so reingegangen wären, sind ja üble Sitten. Auch der Tüver geht nicht rein. Ist privat.
Gast-werner 2009-12-27 18:20:31
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten ZitatProblem ist ja, daß es aufs sich arrangieren ankommt. Knallst ihnen Paragraphen hin, machen die das gleiche. Und dann ziehst den kürzeren. Mit den Bullen muß man sich auf der Straße arrangieren. Irgendwie. Wann immer das gar nicht geht, kannst bloß noch woanders hin fahren.
Paul 2009-12-27 22:25:58
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten ZitatDer Bericht von dem du sprachst betreffend Schausteller und Betreten des Wohnraumes nur mit Durchsuchungsbefehl, der ist von Chicken gewesen und fand an der tscheschischen Grenze statt während einer Überführung, wenn ich das richtig erinnere. Wenn du dich nicht als Schausteller ausweisen kannst, denke ich, daß sich der Vorgang vom Sachverhalt auf eine Fahrzeugkontrolle reduziert. Ich würde spontan denken, daß die das dann dürfen. Ein findiger Rechtsanwalt würde vielleicht sogar mit einiger Aussicht auf Erfolg argumentieren, daß in deinem speziellen Fall der LKW Innenausbau auch Wohnraum und daher dem Wesen nach einer zu schützenden Privatsphäre entspricht und daß in deinem Fall das Recht in Anlehnung an das Recht des Schaustellers anzuwenden sei. Interessant wäre, ob es in der Rechtsprechung irgenswo einen zuende gefochtenen sogenannten Präzedenzfall zu diesem Thema gibt. Das Urteil müßte man dann in schriftlicher Form bei sich haben und vorweisen, wenn ein solcher Hausbesuch anklopft(5-Zeiler mit Angabe des Urteils des "OLG vom Datum XY entspr. § X Berufung abgelehnt... Begründung: ...ist der Wohnaum eines dauerhaft bewohnten Fahrzeuges als Privatsphäre entpr. §§XY zu werten und daher gegen des Willen des Bewohners nur mit gültigem richterlichen Beschluß oder bei Gefahr im Verzug zu betreten.....") Das wär natürlich fein. Vielleicht gibt es sogar irgendwo ein derartiges Urteil, wer weiß?
Chicken 2009-12-28 18:59:11
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten ZitatIch hatte es einfach argumentativ probiert - und war damit durchgekommen. Inwieweit das rechtlich stichhaltig ist, weiß ich nicht! Hier der Link zur damaligen Diskussion Gruss, Chicken http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=1390
Gast-werner 2009-12-28 19:36:33
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten ZitatGefahr im Verzug greift halt bei einem Streit immer. Kannst ja Einspruch dagegen einlegen, aber erstmal wird gefilzt. Wenn du eine zweite Person hinter dir stehen hast, die schon alles mitfilmt, mag das helfen. Normalerweise weiß eh jeder, daß es keine Barriere gibt. Die Bullen wissen, daß du sie nicht hindern kannst und du weißt das auch. Das ist eigentlich immer die Basis für den Umgang miteinander und, wie gesagt, anhören habe ichs mir schon müssen, in der immobilen Wohnung waren sie schonmal, weil ich ihnen wutentbrannt die Tür vor der Nase zugeschlagen habe, aber seit ich micht beherrsche und freundlich bleibe, klappts ohne Reintrampeln wegen Gefahr im Verzug. Diesen Pakt habe ich eigentlich schon damit unterschrieben, daß ich mich illegal auf die Straße gestellt habe zum billiger leben. Denn das will ich, also muß ich mich irgendwo auch wieder kooperativ zeigen, sonst schlägt mir Härte entgegen. Mag sich jetzt in Ländern lohnen, dagegen Aufstand zu machen, in denen sie die Leute aus der Bude holen und diese dann nie mehr auftauchen, aber bei uns sind sie soweit gottseidank noch nicht. Und wer zur Demo fährt, muß mit Durchsuchung und Brotmesserkonfiszierung rechnen, das hat sowieso Tradition. Ev. besser mit der Bahn fahren, wenn einem die Privatsphäre wichtig ist. Geht ja noch weiter. Man kann versucht sein, mittels der Masse seines Autos Macht auszuüben, die einem dem Gesetz nach nicht zusteht. Gibt z.B. auch grade genug Filme, die das suggerieren und die man sich mit großem Vergnügen ansieht. Wer sein Auto z.B. als Tatwerkzeug zum Blockieren benutzt und dann noch auf Unverletzlichkeit des Wohnraums pocht, wie damals in der Hafenstraße, der gefährdet seinen Wohnraum, weil der gleichzeitig eben als Tatwerkzeug beschlagnahmt werden kann und nötigenfalls zwecks Sicherstellung oder Räumung auch im Rahmen des Nötigen zum Reinkommen und wegräumen beschädigt wird. Daß manche das überrascht hat, wundert mich bis heute. Wenn ich mit Auto eine mutmaßliche Straftat begehe, wirds erstmal sichergestellt und Spuren gesichert, wenn ich mich drin einschließe, werde ich mit Gewalt rausgeholt. Gewöhnlich wird mir dann auch noch der Schein entzogen und, wenn ich tatsächlich verurteilt werde, nur nach bestandener MPU wieder ausgehändigt. Mag ja Leute geben, die meinen, alles konstruiert, nein, schon selbst ausprobiert. Hat schon seine Gründe, warum ich heute kooperativer bin als früher. Und das war denn auch ein guter Schlüssel zum Überleben auf der Straße. Wann immer ich es anders mache, krieg ich einen auf die Schnauze, auf die eine oder andere Art.
Gast-bahtenfaispas 2010-01-08 17:11:54
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten Zitatder polizei bedarf es eines durchsuchungsbefehls, um deinen wagen, lkw etc. betreten zu dürfen (quelle= anwalt). liebe grüße vom philip
Gast-werner 2010-01-08 17:40:30
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten ZitatFrag mal den Anwalt, welcher Paragraph im BGB die Aussage stützt und schreib die Info hier rein. Denn ohne die gedruckte Ausgabe dieses Paragraphen vor der Nase läßt sich wohl kein entschlossener Bulle stoppen. Ausdrucken, neben die Tür hängen. Wobei, wie gesagt, eigentlich solte man ohne Schnüffeleien in der Bude durchkommen können. Aber für den Extremfall nützlich.
Gast-d 2010-01-08 18:20:52
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten Zitatwar mal in frankreich. dort wurde mir gesagt, dass die cops nicht in bewohnte fahrzeuge reindürfen, weil eben privatsphäre und so weiter.. naja, den cops die mich dann mal aufgehalten haben war das einfach nur egal. die haben das nichtmal bestritten, aber es war ihnen schlicht und einfach egal. was soll ihnen auch passieren? im für sie schlimmsten fall gibts wochen/monate/jahre später die feststellung, dass sie eine voschrift verletzt haben. wayne interessierts? wer die macht hat hat das recht...
Gast-bahtenfaispas 2010-01-11 16:49:18
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten Zitatwerde ihn bei nächster gelegenheit mal fragen. liebe grüße vom philip
Gast-Jonson 2010-01-12 08:52:02
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten ZitatBei einer Polizeikontrolle habe ich denen das Reingehen verweigert --nur mit Durchsuchungsbefehl.. Daraufhin hats keine 10 Minuten gedauert und der Durchsuchungsbefehl war per Fax im Polizeifahrzeug da... Also egal wie , keine Chance. Lieber gleich reinlassen..
Gast-werner 2010-01-12 21:54:21
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten ZitatEins ist mal klar. Wenn die, die hier immer vorbeikommen, mal reinwollen, schau ich, was ich ihnen anbieten kann und nimm's mit Humor. Kann keinesfalls schaden, auch wenn sie keinen Rum trinken dürfen und keine Zeit für Tee haben. Unterwegs würde ich's dann auch nicht anders machen, wenn's denn sein soll. Selbst der konsequenteste Hardcore-Punk kommt nicht ohne jedes Zugeständnis durchs Leben. Und wenn sie da sind, um Räumbescheide zuzustellen, ist's eh nicht mehr an ihnen, auch wenn's der Stadtrat ohne sie schwerer hätte. Aber dann sind sie auch bloß als Sklaven unterwegs.
Gast-martin Benz 2010-02-08 17:29:37
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten ZitatIch lass JEden (Bullen) rein und biete ihm Tee an. Die Erfahrung zeigt, das sie Dir dann ohnehin gar nix machen. ich komm mit denen allen Klasse aus, obwohl in meiner Region "Nächtigen im Wohnmobil" per Landesgesetz verboten ist. Freunde die hier in der gegend waren und einen auf Superschlau gemacht ahben wurde nicht nur das Auto zerlegt, sondern sie wurden in ganz kurzer Zeit, praktisch über Nacht vertrieben oder geräumt. IOch hingegen hatte sogar schon öfters bei Verkehrskontrollen Kontakt mit hundeführern, die mein Auto nach Drogen durchsuchen hätten sollen - die nach kurzem freundlichen Gespräch den hund draußen liesen udn nicht einen Schrank öffneten... Wie man(n) iun den Wald hinenruft - so kommt es zurück - drum pinkle ihnen nicht ans Bein... Martin
Gast-ich 2010-05-28 00:49:21
Darf der PoliZist in den Wohnraum?
antworten ZitatNEIN darf er nicht. allerdings ist dein wagen kein offizieller owhnraum sondern eben ein wagen und da darf er rein (fahrzeugkontrolle). ist der wagen allerdings als "Wohnwagen nach Schaustellerart" zugelassen (grüne nommer und steuerfrei), dann ist der innenraum rechtlich einer wohnung gleichgestellt und genießt die verfassungsrechtlich garantierte unverletzlichkeit der wohnung. oder so
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