Wägen ziehen
aus Wagendorf, der freien Wissensdatenbank
Hallo zusammen,
im alten Wagendorf sind immer viele Fragen zu diesem Thema aufgekommen, hier im Wiki-Wagendorf stehen auch schon erste Fragen. Deswegen habe ich versucht eine möglichst kompakte Zusammenfassung der rechtlichen Situation zu geben. Vielleicht können Änderungen diskutiert werden, ich denke aber dass es im Sinne der Übersichtlichkeit gut ist, wenn der Artikel kurz bleibt. Ich ziehe das Wissen großteils aus meiner Führerscheinausbildung (C und CE, sprich der alte 2er) sowie aus einigen Wagentransporten.
Ich hoffe es hilft euch weiter!
| Inhaltsverzeichnis |
Führerscheinklassen
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Führerscheinklassen: (mehrfach auf die Grafik klicken, bis die groß zu lesen ist)
B: Kraftfahrzeuge bis 3,5t Gesamtgewicht. Wenn das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
BE: Kraftfahrzeuge bis 3,5t Gesamtgewicht, Anhänger über 750 kg zGG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zGG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. Schliesst B mit ein
C1: Kraftwägen bis 7,5 t zGG ausser Busse, auch mit Anhänger bis 750 kg zGG, Schliesst B mit ein
Führerscheinklasse 3 entspricht C1E und CE79: Kraftwägen bis 7,5 t zGG und Anhänger über 750 kg zGG. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t. Der Anhänger darf 2 Achsen haben, sofern man eine neue Plastikkarte besitzt. Die Klasse CE79 berechtigt zum führen von Zügen bis 18 Tonnen, hier darf der Anhänger jedoch nur noch eine Achse haben. Schliesst BE und C1 mit ein
C: alle Kraftwägen (ohne Beschränkung) ausser Busse, auch mit Anhänger bis 750 kg zGG, Schliesst B und C1 mit ein
CE: alle Kraftwägen (ohne Beschränkung) außer Busse und alle Anhänger (ohne Beschränkung); Züge über 44t benötigen eine Sondergenehmigung, Schliesst T, BE und C1E mit ein
L: Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h), Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h auch mit Anhänger, Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
T: Traktor bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger, Schliesst L mit ein
Abmessungen
Ihr solltet euch vor Fahrantritt noch mal über die Route schlau machen. Mit Anhänger in einer engen Passage stecken bleiben kann sehr stressig werden...
maximale Breite: 2,55m (2,60 bei Kühlfahrzeugen)
maximale Höhe: 4,0m
maximale Länge eines Fahrzeugs: 12m
maximale Länge eines Zuges: 18,75m
maximale Länge eines Doppelgespanns (zwei Anhänger): 18m
Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
maximaler Überstand von Ladung nach hinten bei Fahrten über 100km: 1,5m
Bei Fahrten unter 100km dürfen Fahrzeuglänge und Zuglänge bei Ladungsüberstand überschritten werden - ohne Ausnahmegenehmigung! Demnach darf man maximal 3,0m über die Ladekante des Fahrzeugs überstehen, ein Zug darf mit Überstand maximal 20,75m lang sein.
weitere Einschränkungen
- Egal welche der folgenden Kapitel zutrifft, in jedem Fall muss das Fahrzeug oder der Anhänger verkehrssicher sein. Der Reifenzustand, die Lichtanlage und die Abmessungen müssen also den Vorschriften entsprechen.
- Unabhängig von eurer erworbenen Führerscheinklasse dürft ihr natürlich nur das ziehen, was für die Anhängerkupplung eurer Zugmaschine zugelassen ist (Herstellerbeschränkung).
- Bei Klasse C1E: Das Leergewicht der Zugmaschine darf nicht niedriger als das zugelassene Gesamtgewicht des Hängers sein.
Wohnwagen nach Schaustellerart
Einem Gerücht zur Folge sind Schaustelleranhänger der Baujahre vor 1962 mit Typenschild zulassungfrei.
ziehen mit 6 km/h
Achtung! Diese Fahrzeugart ist abgeschafft worden, nicht zugelassene 6 km/h Fahrzeuge sind also nur illegal auf den Straßen zu bewegen!
- Stimmt auch nicht ganz: Zulassungs- und Fahrerlaubnisfrei sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge und Flurförderzeuge. Aber zum Bauwagen ziehen reicht das wohl nicht.
- Nicht ganz zum fahren von selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge wenn sie mit 20km/h fahren ist ein Führereschein der klase L nötig
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger: Ziehen gemäß StVZO
Der Link zu den gültigen offiziellen Vorschriften für:
- Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- Mitführen von Anhängern
- Schleppen von Fahrzeugen
- Achslast und Gesamtgewicht
- Motorleistung
- Bereifung und Laufflächen
usw, usw......
http://www.stvzo.de/stvzo/B3.HTM
zugelassene Bereifung
Bei der Qualität der Bereifung nicht nur auf Profil (meist gut weil wenig gefahren) achten, sondern auch auf Risse und poröses Material. Wenn neue Reifen nötig sind, beim Kauf auf die richtigen Eigenschaften achten, neben der richtigen Größe z.B. auch auf den richtigen Lastindex und Speed-Index.
Wenn man genau weiß, was man für Reifen braucht, kann man die u.U. im Internet billiger bekommen als beim Händler vor Ort.
Als Beispiele:
http://www.reifen-versand.de/
http://www.sicherbestellen.de/reifendirekt/Reifen.html
http://www.reifen.com/tire/search.do?nextStep=0
Auf den Reifen findet z.B. man folgende Arten von Bezeichnungen:
Mehr zu dem Thema hier: http://www.adac.de/auto_motorrad/reifen/reifenkennzeichnung_pkw/
Ohne Zulassung
Nur 25km/h Anhänger (die als solche an beiden Seiten und hinten gekennzeichnet sind) hinter land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Zugmaschinen für das Baugewerbe oder Zugmaschinen des Schaustellergewerbes sind zulassungsfrei.
Wenn ihr eine entsprechende Zugmaschine habt, müsst ihr also das Kennzeichen des Zugfahrzeugs auf ein reflektierendes Schild schreiben, dass in an den Hänger hängt. Das Bauwagenkennzeichen muss auch beleuchtet sein. Diese Anhänger brauchen eine 'Betriebserlaubnis im Einzelfall' die z.B. der TÜV ausstellt. Dabei werden Bremsen und Beleuchtung auf die Probe gestellt.
Es soll wohl auch schon Leuten ohne entsprechende Zugmaschine gelungen sein die 'Betriebserlaubnis im Einzelfall' bekommen zu haben.
Zulassungsfreie Anhänger: § 18 6 o StVZO [1] (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__18.html)
ACHTUNG ! in der aktuellen Fassung vom Januar 2008 ist dieser Paragraph entfallen!!! Die Paragraphen wegen 25 km/h hängern wurden in die Fahrzeug Zulassungs Verordnung verschoben, hier die neuen Paragraphen:
Definition Zulassungsfreier Anhänger:
FzV § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis g
In diesem Paragraphen wird festgehalten welche Arten von Anhängern von der Zulassung befreit sind:
Interessant ist für und Nr C Baubuden und Nr. B Schaustellerbuden.
Schaustellerbuden dürfen nur hinter Schaustellerwagen gezogen werden, bei Baubuden ist nix weiter definiert.
FzV § 4 Abs. 5
Vorraussetzungen für die Inbetriebsetzung Zulassungsfreier Fahrzeuge.
Hier finded sich ein Interessanter Satz über benötigte Papiere:
5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Bei einachsigen Zugmaschinen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und Anhängern nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, c (kommentar: Bauwagen), d, g und h genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.
Bin zwar kein Anwalt aber ich Lese da das das Mitführen von Papieren zum Bauwagen nicht nötig ist!
FzV § 10 Abs. 8
Der Paragraph für die Folgekennzeichen:
8) Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
StvZO § 58
Geschwindigkeitsschilder, nicht weiter kommentiert, es muss eines dran sein. Und da steht wie das auszusehen hat.
Kurzzeitkennzeichen
Wenn ihr einen Anhänger (oder LKW) von A nach B bringen wollt, dieser aber weder TÜV noch eine Zulassung (also Nummernschild) hat, braucht ihr ein Kurzzeitkennzeichen. Dazu muss man eine Versicherungsdoppelkarte bei einer Versicherung aufstellen (ca. 75 Euro). Mit der kann man dann zur Zulassungsstelle gehen und sich ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen (ca. 25 Euro). Es gilt 5 Tage. Man kriegt einen Fahrzeugschein den man selber (nach bestem Gewissen...) ausfüllen muss.
Wenn man für das Fahrzeug oder den Anhänger später bei der entsprechenden Versicherung den Vertrag abschliesst, wird oft der für das Kurzzeitkennzeichen berechnete Betrag gut geschrieben.
Kurzzeitkennzeichen sind nicht im Europäischen Ausland versichert. Wer ins ausland fahren möchte benötigt dafür Zollkennzeichen.( Das stimmt so nicht, sie sind schon im Ausland versichert,jedoch werden sie nicht überall anerkannt.)
Händlerkennzeichen
Rote 06er Nummernschilder sind Wechselkennzeichen für KFZ-Werkstätten, -händler und -fabriken. Sie dürfen für Test-, Überführungs- und Probefahrten verwendet werden, und sind im Gegensatz zu Kurzzeitkennzeichen dauerhaft und im europäischen Ausland gültig.
Ein Missbrauch dieser Kennzeichen stellt selbstverständlich eine Steuerhinterziehung oder Versicherungsbetrug dar.
Die Preise dafür:
- 400-500 € Versicherung pro Jahr
- 191 € Steuer pro Jahr
Also Jahreskosten von ca 691,- €
Bekommen könnt ihr die Kennzeichen wenn ihr eine Firma habt die sich mit Fahrzeugbau, Reperatur oder Handel beschäftigt. (Gewerbeschein)
Außerdem wird
- eine Versicherungsdoppelkarte,
- ein polizeiliches Führungszeugnis,
- ein Formloser Antrag benötigt.
Hin und wieder denken sich die Zulassungsstellen noch ein paar Extrahürden aus die ihr nehmen müsst. Außerdem stellt die Versicherung ein paar Fragen.
Es stellt übrigens keinen Missbrauch dar die Kennzeichen zur Überführung von Kundenfahrzeugen einzusetzen, solange ihr selber Fahrt, ist alles OK.
Europäisches Ausland ist ebenso versichert.
Steuern
echte Bauwagen mit 25km/h sind zulassungsfrei und somit auch steuerfrei und brauchen auch keine Haftpflichtversicherung, die sind dann im Strassenverkehr durch das Zugfahrzeug mitversichert.
Ansonsten kosten Anhänger Steuer nach zulässiger Gesamtmasse lt.
KraftStG:
§ 8 Bemessungsgrundlage
Die Steuer bemisst sich 2. bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen.
Das verkehrsrechtlich zulässige Gessamtgewicht ist bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern.
§ 9 Steuersatz (1) Die Jahressteuer beträgt für
5.Kraftfahrzeuganhänger für je 200 kg Gesamtgewicht oder einen Teil davon 7,46 EUR, jedoch nicht mehr als 373,24 EUR. ...
Kosten für die Versicherung ist abhängig von der Versicherungsgesellschaft und Art der Zulassung, da mußt du mal einer anfragen. Ich zahle für einen Lastanhänger mit 1000kg Nutzlast, zGG spielt keine Rolle, ca 15€ im Jahr.
was übrig bleibt...
... muss sich dem normalen Weg durch die Ämter und Prüfungsinstitutionen bahnen, viel Glück!
Diskussion des Themas im Forum
Die Thematik wird nahezu wöchentlich im Forum angesprochen. Hier sind die Diskussionen (bis Mai09 ohne altes Forum):
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=1145 Anhängelast und erlaubte Zug-Varianten
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=744 Maximalgewicht beim Transport
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=360 zulässige Gesamtgewichte, ungebremste Anhängelast
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=1042 Zulassungs-Erfordernis zum Bauwagen-ziehen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=1118 Strafen bei Wagen ziehen ohne Führerschein
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=993
Bauwägen ungebremst mit Überführungskennzeichen abschleppen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=618 Einleiter / Zweileiter Bremse - Technik
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=989 Ladung (z.B. Wohnwagen) auf LKW-Pritschen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=959 Wägen ohne Papiere und Zulassung ziehen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=948
rechtliche Einschränkungen bei Gespannen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=632 2 Wagen hintereinander als Gespann transportieren (dürfen)
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=770
Einachser ziehen, Wagen ziehen, Abschleppzweck
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=759 Wagen mit einem Bulli ziehen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=749 Traktor, Anhängelast, etc
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=1104 Wagen ziehen mit Traktor – rechtliche Situation
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=999 6km/h Zugfahrzeuge – rechtliche Situation
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=994 Bauwägen mit Traktor abschleppen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=716 Landrover Defender als Zugmaschine / mögliche Zugmaschinen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=336 Wagen mit Traktor ziehen, Grüne Nummer
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=121 Dienstfahrt, Tieflader, Traktor – Varianten
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=14 Alter des Fahrgestells, Versicherungsschutz, Geschwindigkeit
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=150 Folgekennzeichen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=931 Zulassung alter Wägen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=859 ABE bekommen (Allgemeine Betriebserlaubnis)
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=826 Brief und Zulassung bekommen für Wagen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=800 Zulassung beim Transport, Transport mit Radlader
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=621 Rotes Kennzeichen – versicherter Wagen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=137 TÜV-Neuabnahme: Worauf wird geachtet (ausführlich)?
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=1174 Einachser-Schlepper zum Wagentransport nutzen
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=1222 Einachser auf PKW-Transportanhänger transportieren – Technik
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=1331 Gefahren beim Ziehen ungebremster Zweiachser
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=1145 Erlaubte Anhängelasten
http://www.wagendorf.de/index.php?title=Special:Thread&thread=1354 Wagentransport und Bullenprobleme bei kurzen Strecken
nützliche Links für vertiefende Infos
- http://alt.wagendorf.de/modules/smartfaq/category.php?categoryid=5
- die Themensammlung aus dem alten Forum
- http://www.verkehrsportal.de
- großes Forum mit kompletten Gesetztesgrundlagen
- http://ifa.loopback.org/tek/Kommando_25_km.htm
- auch eine Zusammenfassung zum Thema Wägen ziehen
- http://beepworld.de/members38/baubude/
- Seite zum Schleppen von Bauwagen, auch mit Arbeitsmaschinen (vulgo Bagger), Checklisten zu mitzuführenden Papieren und Ausrüstung
- http://www.unimogfreunde.de/technik-tipp/Steckerbelegung/steckerbelegung.htm
- solltet ihr auf das Problem unterschiedlicher Spannungen (12/24V) oder nicht funktionierende Elektronik treffen, hilft euch dieser Link weiter




